Kann ich ein privates Bankkonto für mein kleines Unternehmen verwenden?

Gerade Existenzgründer, Freiberufler und Kleinunternehmer stehen vor der Frage, ob sie ein Geschäftskonto eröffnen oder ihr privates Bankkonto für berufliche Einnahmen nutzen sollen. Ein Geschäftskonto kann teurer sein als privates Konto, weil manche Banken nicht nur monatliche Gebühren verlangen sondern auch die einzelnen Buchungsvorgänge kostenpflichtig sind.

Ist es sinnvoll als Kleinunternehmer sein privates Bankkonto als Geschäftskonto zu nutzen?

Selbst wenn das Geschäftskonto nicht mehr kostet als das private Bankkonto, fallen die zusätzlichen Kosten für ein zweites Konto an. Ein Geschäftskonto bietet keinen Dispo, der Kontoinhaber muss einen Kontokorrentkredit beantragen. Im Rahmen der Beantragung verlangt die Bank die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre. Existenzgründer müssen einen Businessplan vorlegen, um einen Kontokorrentkredit zu erhalten. Die gute Nachricht: In den letzten Jahren sind immer mehr Anbieter auf dem Markt vertreten, die kostenlose Geschäftskonten im Portfolio haben. Grund genug, sich das Thema „Geschäftskonto“ neu anzusehen.

Welche Kleinunternehmer sind verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen?

Kapitalgesellschaften wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG) und Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und der eingetragene Verein (eV) sind verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Wollen Sie eine GmbH, UG oder AG gründen, müssen Sie das für die Gründung erforderliche Stammkapital auf das Geschäftskonto einzahlen.

Der Notar wird den Gesellschaftsvertrag nur notariell beurkunden, wenn das Stammkapital eingezahlt ist. Das Handelsregister verlangt für die Eintragung der Kapitalgesellschaften in das Handelsregister ebenfalls den Nachweis, dass die Gesellschafter das Stammkapital eingezahlt haben. Das Finanzamt verlangt bei Kapitalgesellschaften eine strikte Trennung zwischen den Gewinnen der Gesellschaft und privaten Einnahmen, sodass auch aus steuerlichen Gründen die Gesellschafter von einer GmbH, UG oder AG ein Geschäftskonto führen müssen.

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) muss kein Geschäftskonto führen. Da allerdings für die Gründung mindestens zwei Gesellschafter erforderlich sind, schafft ein Geschäftskonto eine neutrale Lösung für Zahlungseingänge. Falls nur ein Gesellschafter für die Buchhaltung zuständig ist, wahrt ein Geschäftskonto die finanzielle Privatsphäre des Mitgesellschafters.

Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sind gesetzlich nicht verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Viele Banken sehen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, dass geschäftliche Buchungen nicht über das Privatkonto laufen dürfen. Sie fürchten, dass mit steigender Anzahl der Buchungen der Aufwand für die Kontoführung in keinem Verhältnis mehr zu den Gebühren eines Privatkontos steht.

Wer kann sein Privatkonto als Geschäftskonto nutzen?

Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer können ihr Privatkonto als Geschäftskonto für ihr Unternehmen nutzen. Da es immer mehr Banken gibt, die kostenlose Geschäftskonten anbieten, lohnt es sich die verschiedenen Angebote zu vergleichen. Bekannte Anbieter kostenloser Geschäftskonten für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sind:

Bei einem Kontenvergleich sollten Sie insbesondere auf die Kosten für die Geschäftskonten achten. Bei manchen Anbietern fallen keine monatlichen Kosten für die Kontoführung an; die Bank berechnet aber Gebühren für einzelne Buchungen. Gerade Banken, die sich auf Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer spezialisiert haben, bieten zusätzlich attraktive Zusatzleistungen. Vergleichen lohnt sich!

Welche Vorteile hat ein Geschäftskonto?

Ein Geschäftskonto wirkt seriös und professionell. Es vereinfacht die Buchhaltung, indem es geschäftliche Ein- und Ausgaben von privaten Buchungen trennt. Manche Anbieter bieten Geschäftskonten mit Unterkonten an, die eine direkte Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu einem Unterkonto ermöglichen. Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer sparen damit Aufwand bei der Steuererklärung, da Ein- und Ausgaben bereits chronologisch auf verschiedenen Konten verbucht sind.

Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer sollten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten im Blick haben. Geschäftliche Belege müssen in der Regel 10 Jahre digital aufbewahrt werden, private Kontoauszüge nicht. Falls Sie nur ein privates Konto führen, laufen Sie Gefahr, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aus dem Blick zu verlieren.

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