Wie kann man ein Geschäftskonto eröffnen?

Ein Geschäftskonto ist für Gründer oder Selbstständige essentiell. Es wird empfohlen, sich frühzeitig um ein solches Bankkonto zu kümmern, denn es gilt vor der Eröffnung eines Geschäftskonto einige Dinge zu beachten. So sollte zu Beginn geprüft werden, welche Bank für das jeweilige Geschäftskonto am besten geeignet ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Des Weiteren wird davon abgeraten, die geschäftlichen Umsätze über das private Girokonto laufen zu lassen. Die geschäftlichen Umsätze sollten ganz deutlich von den privaten Umsätzen getrennt werden.
Des Weiteren gilt es zu beachten, dass nicht jede Bank die jeweilige Unternehmensform akzeptiert und es bei Geschäftskonten verschiedene Konditionen gibt. Vor der Eröffnung eines Geschäftskontos empfiehlt es sich also, einen Banken- sowie Geschäftskonten-Vergleich durchzuführen. Vor dem Beginn dieses Vergleiches sollte deutlich festgehalten werden, welche Bedürfnisse gefordert sind. Zu diesen Bedürfnissen zählen unter anderem eine EC-Karte sowie Kreditkarte, das online Banking und die allgemeine Bankfiliale.

Die erforderlichen Unterlagen für die Eröffnung eines Geschäftskontos

Um ein Geschäftskonto zu eröffnen werden von der jeweiligen Bank einige wichtige Unterlagen eingefordert. Hier empfiehlt es sich, sich vorher mit der jeweiligen Bank in Verbindung zu setzen und alle wichtigen Dinge zu besprechen. Zu diesen Unterlagen zählen unter anderem bei Einzelunternehmern oder Freiberuflern der Personalausweis beziehungsweise ein Identitätsnachweis. Falls jedoch eine Personengesellschaft wie es dir GbR oder die OHG sind, ein Geschäftskonto eröffnen möchte, dann werden weitere Unterlagen angefordert. Dazu zählt unter anderem, neben dem Identitätsnachweis des Geschäftsinhabers, zudem der Gesellschaftsvertrag.


Sollte es sich jedoch um ein Geschäftskonto für eine Kapitalgesellschaft handeln, dann benötigt die jeweilige Bank eine Vielzahl an weiteren Dokumenten. Zu diesen Dokumenten zählen ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine Gründungsurkunde oder ein Businessplan.

Der Identitätsnachweis für die Geschäftskontoeröffnung

Zwingend benötigt wird der Identitätsnachweis oder aber auch der Personalausweis. Dies ist erforderlich damit die jeweilige Bank die Identität des Kontoinhabers, welcher das Geschäftskonto eröffnen möchte, nachvollziehen kann. In der Regel akzeptieren die Banken jedoch auch einen Reisepass. Dies ist jedoch von der jeweiligen Bank, bei der das Geschäftskonto eröffnet werden soll, abhängig. Für die Bank sind auf dem Identitätsnachweis jegliche Daten der jeweiligen Person hinterlegt, die das Konto eröffnen möchte. Zu diesen Daten zählen unter anderem der Vor- und Zuname, der Geburtsname sowie die aktuelle Anschrift, der Geburtsort und die Staatsangehörigkeit. Sollte die Person, die das Geschäftskonto eröffnen möchte, nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, gilt es weitere Nachweise vorzulegen. Dies ist jedoch von Bank zu Bank verschieden und gilt vorher mit der bevorzugten Bank zu besprechen.

Die Bonitäts-Auskunft der Schufa

Die sogenannte Schufa-Auskunft oder auch Bonitäts-Auskunft ist immer dann erforderlich, wenn ein Vertrag zwischen einer Institution und einem Kunden zustande kommt. Zu diesen Verträgen zählen unter anderem Kredite, Versicherungsverträge oder aber auch Mobilfunkverträge. Es gibt neben der Schufa weitere Auskunfteien, die über Daten wie zum Beispiel Krediten sowie Anfragen zu Kreditkarten oder bereits vorhandenen Verträgen verfügen. Des Weiteren sind in den Bonitäts-Auskünften Informationen darüber hinterlegt, ob die jeweilige Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder sich aber bereits in Mahn – und Inkassoverfahren befindet.


Für die Eröffnung eines Geschäftskontos benötigt die jeweilige Bank also die Bonitäts-Auskunft um die Kreditwürdigkeit zu bestimmen. Dies hat den Hintergrund, damit die Bank bestimmen kann, ob sie bei Bedarf einen Ratenkredit oder einen Dispokredit gewähren kann. Die Abfrage der Bonitäts-Auskunft erfolgt heutzutage meist online oder direkt während des Beratungsgespräches mit der jeweiligen Bank.
Sofern keine negativen Vermerke der jeweiligen Person in der Bonitäts-Auskunft vorhanden sind, wird der sogenannte Score, nach den allgemeinen Informationen, ermittelt. Zu diesen allgemeinen Informationen zählen unter anderem der Wohnort, das Geschlecht sowie das Alter. Sollten jedoch negative Vermerke vorhanden sein, dann wirkt sich dies negativ auf die Kreditwürdigkeit aus.

Die Einkommensnachweise für die Geschäftskontoeröffnung

Bei Gründern oder Selbstständigen, die ein Geschäftskonto eröffnen möchten, kann die jeweilige Bank bei Bedarf Einkommensnachweise einfordern. Bei diesen Einkommensnachweisen handelt es sich meist um die letzten drei Gehaltsabrechnungen. Häufig verlangt die Bank die Einkommensnachweise gemeinsam mit der Bonitäts-Auskunft. Die Bank benötigt diesen Nachweis dafür, um einschätzen zu können, wie finanziell belastbar der Kunde ist.


Neben den Gehaltsabrechnungen können außerdem Rentenbescheide, Einkommenssteuerbescheide oder aber auch eine Arbeitgeberbescheinigung verlangt werden.

Die erforderlichen Kontoauszüge

Um ein Geschäftskonto eröffnen zu können, verlangt die Bank zudem bei Bedarf, die letzten Kontoauszüge. Dies geschieht in der Regel dann, wenn das Geschäftskonto nicht bei der Hausbank eröffnet wird, sondern bei einer neuen Bank. Die Bank verlangt die Kontoauszüge um zu prüfen, dass alle Angaben korrekt sind und um zu prüfen, wie die jeweilige Person finanziell aufgestellt ist.

Die Gewerbeanmeldung für die Geschäftskontoeröffnung

Für die Eröffnung eines Geschäftskontos wird zudem eine Gewerbeanmeldung gefordert. Hierbei sind jedoch Personen ausgenommen, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Zu diesen Personen zählen unter anderem Journalisten, Steuerberater sowie Ärzte.
Sollte jedoch ein Gründer oder Selbstständiger ein Geschäftskonto eröffnen möchte, ist dieser dazu verpflichtet eine Gewerbeanmeldung vorzulegen. Sofern es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um eine dauerhafte Tätigkeit handelt, die eine Gewinnerziehungsabsicht hat. Das Gewerbe wird zuvor bei dem zuständigen Gewerbeamt angemeldet und anschließend dem Finanzamt, der Berufsgenossenschaft sowie der IHK beziehungsweise HWK gemeldet.

Die vorzulegende Steuernummer

Da Personen, die einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, keine Gewerbeanmeldung benötigen, wird die jeweilige Bank, bei der das Geschäftskonto eröffnet werden soll, in der Regel eine Steuernummer anfordern. Diese Steuernummer wird vom zuständigen Finanzamt erteilt und bescheinigt

Die Verträge zur Eröffnung eines Geschäftskontos

Zu den wohl wichtigsten Unterlagen bei der Eröffnung eines Geschäftskontos zählen die Verträge zwischen der Person, die das Geschäftskonto eröffnen möchte, und der jeweiligen Bank. Sofern das Geschäftskonto bei einer Online-Bank eröffnet werden soll, stehen die Verträge zum Ausdrucken bereit oder werden postalisch übermittelt. Sollte das Geschäftskonto jedoch vor Ort bei einer Bank eröffnet werden, dann sollten die Verträge auf ihre Richtigkeit geprüft werden, damit es nicht zu Verzögerungen oder Komplikationen kommt. Des Weiteren besteht bei der Eröffnung eines Geschäftskontos vor Ort direkt die Möglichkeit, die Verträge sofort zu unterzeichnen.
Vor der Eröffnung eines Geschäftskontos, ganz gleich ob dies bei einer Online-Bank geschieht oder in einer Bankfiliale, sollten die ausgefüllten Verträge überprüft werden und erst im Anschluss dessen unterzeichnet und gegebenenfalls zurück gesendet werden.

Auf jeden Fall solltest du die mit dem Konto verbundenen Gebühren überprüfen: Was ist im Preis inbegriffen? Wie viel kostet es, nicht enthaltene Dienstleistungen zu erbringen? etc.

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