in Unternehmen gründen? Das sind die wichtigsten gesetzlichen und administrativen Anforderungen

Die Gründung eines Unternehmens stellt junge Unternehmer auf eine erste Geduldsprobe. Sie müssen sich an Gesetze und Vorschriften halten, von denen Sie nicht wussten, dass sie existieren. Damit Sie nicht versehentlich in Schwierigkeiten geraten, haben wir für Sie die wichtigsten gesetzlichen und administrativen Anforderungen an die Gründung eines eigenen Unternehmens zusammengestellt.

Melden Sie Ihr Unternehmen beim Gewerbeamt an

Bevor Sie sich die Mühe machen und Ihr Unternehmen gründen, sollten Sie zunächst beim Gewerbeamt prüfen lassen, ob die von Ihnen gewählte Tätigkeit eine Gewerbeerlaubnis benötigt. Schließlich gibt es eine ganze Reihe an freiberuflichen Tätigkeiten, die keine benötigen: Ärzte, Künstler oder Rechtsanwälte beispielsweise fallen in eine andere Kategorie und sind nicht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet.

Wahl der Rechtsform

Haben Sie festgestellt, dass Sie ein Gewerbe benötigen, sollten Sie es genauer definieren. Es gibt unterschiedliche Unternehmensformen, die jeweils andere Vor- und Nachteile mit sich bringen. Wägen Sie ab, welche Rechtsform zu Ihnen und Ihrem Gewerbe passt – einmal entschieden lässt sich die Rechtsform nur schwer wieder ändern.

Einzelunternehmen

Die Gründung eines Einzelunternehmens verlangt nach keinem Startkapital. Dies ist jedoch nur deshalb möglich, weil bei dieser Rechtsform der Gründer unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet. Risikoreiche Unternehmungen sollten Sie hier also nicht tätigen. Auch ist ein Einzelunternehmen in seinem Wachstum beschränkt: Zwar können Sie als Einzelunternehmen Mitarbeiter einstellen, andere Gesellschafter dürfen Sie jedoch nicht an Ihrem Unternehmen beteiligen.

Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR besticht durch ihre einfache Gründung und durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten. Um eine GbR zu gründen, müssen sich die Partner nach der Satzung gegenseitig dazu verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Ziels in der vertraglich festgelegten Weise zu fördern. Bei der GbR steht also die Zusammenarbeit der einzelnen Partner im Unternehmen im Vordergrund. Der gemeinsame Zweck kann jede legale Tätigkeit sein. Ein kommerzielles Interesse ist nicht zwingend notwendig. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts eignet sich sowohl für langfristige Partnerschaften als auch für kurzfristige Fusionen. Die Gründung einer GbR erfordert mindestens zwei Partner. Gesellschafter darf jede natürliche oder juristische Person sein. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.

Eingetragener Kaufmann (e. K.)

Hat ein Unternehmen eine Größe von etwa 250.000 Euro Jahresumsatz erreicht, muss zusätzlich zur Gewerbeanmeldung ein Eintrag in das Handelsregister erfolgen. Mit diesem Eintrag gelten Sie als eingetragene/r Kaufmann / Kauffrau im Sinne der HGB. Das heißt, dass Sie Ihr Unternehmen u. a. nun an Erben oder Käufer des Unternehmens weitergeben können. Mit den neuen Rechten kommen aber auch Pflichten hinzu. So müssen eingetragene Kaufleute eine Jahresbilanz erstellen, wenn ihr Geschäft am Ende von zwei aufeinander folgenden Jahren den Umsatz von 600.000 Euro übersteigt und ihr Jahresüberschuss über 60.000 Euro liegt. Wie auch das Einzelunternehmen haftet der e. K. in all seinen geschäftlichen Angelegenheiten mit seinem Privatvermögen.

Die offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Fusion von mindestens zwei Gesellschaftern, die unter gemeinsamem Namen ein kommerzielles Geschäft betreiben. Die Haftung der Gesellschafter gegenüber den Gläubigern wird dabei nicht eingeschränkt. Gesellschafter können sowohl natürliche oder juristische Personen als auch Personengesellschaften sein. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Eine OHG ist kommerziell ausgerichtet und wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den beteiligten Gesellschaftern gegründet. Im Vertrag wird u. a. festgelegt, dass jeder Partner ohne Mitwirkung der anderen im Namen der OHG handeln kann. Die Gesellschafter einer OHG sind gesetzlich dazu verpflichtet, Buch zu führen und regelmäßig einen Jahresabschluss aufzustellen. Hierbei sollte frühzeitig eine gute Buchhaltungssoftware erworben werden.

Die GmbH & Co. KG

Anders als bei anderen Rechtsformen, haftet der Gesellschafter einer GmbH & Co. KG nicht persönlich. Der Firmenname der GmbH & Co. KG muss von allen Gesellschaftern vor oder unmittelbar nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit in das Handelsregister eingetragen werden. Für die Gründung einer GmbH müssen Sie ein Mindestkapital von 25.000 € vorweisen können und mindestens die Hälfte davon zur Gründung auf ein Geschäftskonto einzahlen. Die administrativen und rechtlichen Anforderungen zur Gründung einer GmbH & Co. KG sind höher als bei anderen Unternehmensformen. Sie ist somit für Jungunternehmer nur beschränkt zu empfehlen.

Die UG

Die UG ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wird gerne als Einstiegsmodell auf dem Weg zur GmbH gesehen. Im Gegensatz zur GmbH benötigen Sie zur Gründung einer UG nur wenig Stammkapital. Eine Gründung ist in der Theorie bereits ab einem Euro möglich. Abgesehen vom Mindestkapital, unterscheidet sich die UG allerdings kaum von der GmbH und kann zu einem späteren Zeitpunkt in ihre größere Schwester umgewandelt werden. Eine UG muss jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses zurücklegen. Übersteigen diese Rücklagen 25.000 Euro, kann sie sogar ohne Rechtsformwechsel zur GmbH werden.

Besteht für mein Unternehmen eine Kammerpflicht?

Haben Sie sich erst einmal für eine Rechtsform entschieden, stellt sich die Frage, ob Sie Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK) werden müssen. Grundsätzlich lässt sich diese Frage mit einem Ja beantworten, da alle oben genannten Rechtsformen zum Beitritt verpflichtet sind.

Lediglich Freiberufler, Handwerker und landwirtschaftliche Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen. Für alle anderen gilt ein jährlicher Grundbetrag zwischen 30 und 75 Euro für Kleingewerbetreibende und zwischen 150 und 300 Euro für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind.

Sie können sich unter Umständen von den Mitgliedsbeiträgen befreien lassen. Junge Unternehmen, deren Jahresertrag unter 5200 Euro beträgt und die noch nicht im Handelsregister eingetragen sind, dürfen einen Antrag auf Befreiung stellen. Auch Existenzgründer, die noch nicht im Handelsregister eingetragen sind und unter einem Jahresertrag von 25.000 Euro bleiben, sind in den ersten zwei Jahren vom Grundbeitrag befreit.

Führen Sie Buch

Jedes der oben genannten Unternehmen muss die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, den Solidaritätszuschlag und eventuell auch die Kirchensteuer bezahlen. Grundlage für die Berechnung der Höhe Ihrer Abgaben ist Ihr Gewinn. Dieser muss im Laufe des Jahres von Ihnen erfasst werden. Hilfreich dabei ist sogenannte Buchhaltungssoftware. Sie erleichtert Ihnen die Buchführung und spart eine Menge Zeit und Ärger.

Eröffnen Sie ein Geschäftskonto

Viele Selbstständige begehen den Fehler und lassen Ihre geschäftlichen Angelegenheiten über Ihr privates Konto laufen. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass Ihr Konto schnell unübersichtlich wird. Deswegen ist ein separates Firmenkonto selbst für kleine Unternehmen ein absolutes Muss.

Die Vorteile eines Firmenkontos liegen nicht allein in der besseren Übersicht. Sie erleichtern sich damit die Buchhaltung und können Ihre Unterlagen ganz sauber voneinander trennen. Dies verkürzt auch die Arbeit Ihres Finanzberaters enorm.

Versichern Sie Ihr Unternehmen

Um sich vor unvorhergesehenen Kosten zu schützen, sollten Sie für Ihr Unternehmen zwei Versicherungen abschließen: Einerseits die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung und andererseits eine betriebliche Versicherung. Bei der betrieblichen Versicherung sollten Sie abwägen, welchen Risiken Ihr Unternehmen ausgesetzt ist und sich anschließend mit einem Versicherungsmakler zusammensetzen.

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