Welches Bankkonto ist das beste für ein GmbH ?

Wer eine GmbH gründen möchte, der wird sich die Frage stellen, was für ein Konto für das gegründete Unternehmen benötigt wird. Es gibt viele Banken, die für angehende Junggründer verschiedene Kontomodelle anbieten. Aber worauf müssen die Gründer einer GmbH achten? Was ist notwendig und worauf kann verzichtet werden?

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Ist ein Geschäftskonto für eine GmbH notwendig?

Die Gründung einer GmbH setzt ein Konto voraus, das ausschließlich für die Finanzen des Unternehmens genutzt wird. Zum einen muss das gesamte Stammkapital auf das Konto eingezahlt werden, das für die Gründung der GmbH investiert wird. Für die Gründung muss das Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen. Die beteiligten Gesellschafter können selber festlegen, wer welchen Anteil zum Stammkapital einzahlt. Wichtig ist nur, dass sich zum Zeitpunkt der Gründung mindestens die Hälfte des Stammkapitals auf einem Konto befindet. Für die Eintragung der GmbH ins Handelsregister muss aber der Nachweis erbracht werden, dass auch der restliche Betrag eingezahlt wurde. Den Nachweis müssen die Gesellschafter einem Notar vorlegen, damit dieser die Eintragung der GmbH vornehmen kann.

Ein Geschäftskonto soll aber auch die Unterscheidung zwischen den Finanzen der GmbH und der Finanzen der jeweiligen Gesellschafter erleichtern. Das ist notwendig, damit die Gewinne der Firma und die Einkünfte der jeweiligen Gesellschafter korrekt besteuert werden können.

Welche Funktionen hat ein Geschäftskonto?

Das Geschäftskonto dient dazu alle Finanzen abzuwickeln, die die GmbH betreffen. Neben der Bereitstellung des Stammkapitals werden alle Gewinne auf das Konto eingezahlt, die die Firma erwirtschaftet. Auch wenn eine GmbH beispielsweise Sponsoren findet, die das Unternehmen finanziell unterstützen, müssen diese Einnahmen auf das Geschäftskonto eingezahlt werden. Gleichzeitig müssen aber auch alle Ausgaben von dem auf dem Geschäftskonto hinterlegten Kapital finanziert werden. Bereits die Beauftragung eines Notars zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister muss normalerweise vom Firmenkapital bezahlt werden. Das Gehalt der Angestellten wird vom Geschäftskonto überwiesen, genauso wie jede Rechnung für Anschaffungen, die die Firma betreffen.

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise einer Insolvenz darf nur das Kapital verwendet werden, das sich auf dem Geschäftskonto befindet. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt dagegen völlig unangetastet. Jeder Gesellschafter haftet auch nur mit dem Betrag, den er als Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt hat. Darum ist eine detaillierte Buchführung bei einem Geschäftskonto sehr wichtig, um die jeweiligen Vermögenswerte genau voneinander abtrennen zu können.

Welche Vorteile bietet ein Geschäftskonto?

Für eine GmbH hat ein Geschäftskonto verschiedene Vorzüge. Dazu zählen unter anderem bessere Verzinsungen des jeweiligen Guthabens auf dem Konto. Viele Banken bieten aber auch Geschäftskonten im Gegensatz zu privaten Konten ohne Kontoführungsgebühren an. Außerdem unterscheiden viele Banken zwischen sogenannten beleghafte und beleglosen Posten. Beleglose Posten werden dabei eventuell mit einem geringeren Monatssatz versehen als beleghafte Posten. Darum können die Gesellschafter Geld einsparen, wenn sie ein Geschäftskonto anhand der angesetzten Monatssätze auswählen.

Ein anderer Vorteil besteht in den erweiterten Zahlungsmöglichkeiten, die mit einem Geschäftskonto verbunden sind. Privatpersonen haben nur die Möglichkeit des direkten Zahlungsverkehrs. Sie können einen Geldbetrag nur direkt einzahlen oder überweisen. Eine Firma kann dagegen als Zahlungsmöglichkeit auch das Lastschriftverfahren nutzen. Wenn ein Kunde eine Dienstleistung der Firma in Anspruch nimmt oder ein Produkt der Firma kauft, kann er den Kauf als Lastschrift erledigen. Das Unternehmen wird dadurch berechtigt den entsprechenden Geldbetrag vom Konto der Kunden einzufordern. Für Kunden ist diese Art der Zahlung komfortabel, weil sie sich nicht mehr selber um die Bezahlung kümmern müssen.

Welche Voraussetzungen braucht man für ein Geschäftskonto?

Prinzipiell kann jeder Gesellschafter das Geschäftskonto für eine GmbH eröffnen und verwalten. Bevor eine Bank das Konto eröffnet, wird sie verschiedene Unterlagen einfügen. Dazu gehören unter anderem:

  • Identitätsnachweise
  • Bonitätsprüfung bzw. Schufa-Auskunft
  • Einkommensnachweise
  • Laufende Verträge
  • Gewerbeanmeldung bzw. Steuernummer

Die Bank will sich vor der Gründung auf jeden Fall absichern, dass eine Person für die Eröffnung eines Geschäftskontos überhaupt berechtigt ist. Dazu wird zum Beispiel überprüft, ob sich der Wohnsitz in Deutschland befindet und ob die Person vertragsfähig ist. Einkommensnachweise sollen versichern, dass eine Person auch das nötige Kapital hat, um ein Geschäftskonto zu betreiben. Eine Bonitätsprüfung mit einem Einblick in laufende Verträge wie beispielsweise einen Mietvertrag sind ebenfalls wichtig, damit nur Kunden ein Geschäftskonto eröffnen, die nicht bereits stark verschuldet sind. Die Gewerbeanmeldung und eine Steuernummer sollen vermitteln, dass ein Kunde das Konto tatsächlich für seine Geschäfte nutzen möchte und nicht ein rein privat genutztes Konto eröffnen will.

Neben diesen Voraussetzungen ist es auch besonders wichtig, dass die Gesellschafter bereits im Vorfeld festlegen, wer auf das Geschäftskonto zugreifen kann. Im Regelfall wird die Verfügungsgewalt einem Gründer der GmbH überstellt, der auch die Geschäftsführung übernehmen soll. Er hat dann als einzige Person Zugriff auf das Konto und kann Geld abheben oder mit dem Konto Überweisungen tätigen. Es ist aber auch möglich weiteren Personen eine Vollmacht auszustellen. Das ist sinnvoll, wenn alle Gründer einer GmbH auf das Konto Zugriff haben sollen.

Mehrere Konten für eine GmbH – Ist das sinnvoll?

Gerade für größere Unternehmen ist es durchaus eine Überlegung wert nicht nur ein einzelnes Geschäftskonto zu führen. Es gibt viele unterschiedliche Einnahmen und Ausgaben, die sich bequem auf verschiedene Konten verteilt lassen. Das bietet eine höhere Übersichtlichkeit, was gerade wichtig für die Buchhaltung ist. Statt sich zum Beispiel durch einen großen Berg an Finanzen zu arbeiten, hat man deutlich kleinere Posten, sodass es bei Dingen wie der Berechnung der zu zahlenden Jahressteuer deutlich einfacher wird.

Manche Firmen gliedern ihre Finanzen zum Beispiel auf ein Konto für Fixkosten, ein Konto für die auszuzahlenden Löhne, ein Konto für Spesen und ein Konto für Löhne auf. Wie die Gesellschafter die Geschäftskonten nutzen wollen, ist ihnen aber selbst überlassen.

Das Eröffnen mehrerer Geschäftskonten ist aber auch sinnvoll, weil viele Banken Bonuszahlungen für die Kunden anbieten. So verringern sich beispielsweise die Kontoführungsgebühren oder die Monatsbeiträge für belegbare Posten. Es ist darum durchaus sinnvoll, die Konditionen verschiedener Banken miteinander zu vergleichen, bevor man ein Geschäftskonto für seine GmbH eröffnet.

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